## Corona Update ##
Fußball-Saison im Amateurbereich wird fortgesetzt!
In einer Videokonferenz hat das Präsidium des Fußball- und Leichtathletik-Verbandes Westfalen (FLVW) zusammen mit den Kreisvor-sitzenden am Dienstagabend (23.11.2021) entschieden, die Saison im Amateurfußball wie geplant fortzusetzen. Die neue Coronaschutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (NRW), die am 24. November in Kraft tritt, lässt dies unter Wahrung der 2G-Regel zu.
Im Jugendfußball gilt dies auch für die Altersklassen G- bis einschließlich C-Jugend. Die Ligaspiele der B- und A-Junioren sowie B-Juniorinnen werden bis zum 31.12.2021 ausgesetzt. Der Trainings- und gegebenenfalls Freundschaftsspielbetrieb kann unter Wahrung der 2G-Regel fortgesetzt werden und soll insbesondere Mannschaften mit einer guten Impfquote nicht einschränken. Im beiderseitigen Einvernehmen können auch geplante Pflichtspiele zur Austragung kommen. Darauf hat sich der Verbands-Jugend-Ausschuss verständigt und trägt damit dem Umstand Rechnung, dass für diese Altersgruppen erst zu einem wesentlich späteren Zeitpunkt auf Grundlage der STIKO-Empfehlung eine Impfung möglich war.
Auch die westfälische Leichtathletik wird ihren Trainings- und Wettkampfbetrieb angepasst an die neuen Regelungen weiter aufrechterhalten.
„Nach Abwägung der Möglichkeiten haben wir uns dazu entschieden, den geimpften Spielerinnen und Spielern weiter die Möglichkeit zu geben, ihrem Sport nachzugehen“, sagt FLVW-Präsident Gundolf Walaschewski.
„Es ist uns bewusst, wie groß die Herausforderung für die Vereine erneut bei der Umsetzung ist, gleichzeitig bietet es uns allen aber die Möglichkeit, die Saison fortzusetzen“, ergänzt Manfred Schnieders, im FLVW für den Amateurfußball verantwortlich.
Mittwochmorgen (24. Nov.) wurden alle westfälischen Vereine über den Beschluss sowie die neuen Regelungen informiert: Die Corona-schutzverordnung (Stand 24.11.2021) sieht Beschränkungen für den Amateursport in drei Stufen vor: 3G (Teilnahme für Geimpfte, Genesene und Getestete; aktueller Schnelltest einer offiziellen Teststelle, nicht älter als 24 Stunden, beziehungsweise PCR-Test, nicht älter als 48 Stunden), 2G (Zugang nur für Geimpfte und Genesene) und 2G+ (Zugang nur für Geimpfte und Genesene mit aktuellem Test).
Was müssen die Vereine also jetzt beachten?
Die Coronaschutzverordnung (vom 24.11.2021) sieht Beschränkungen im Amateursport in drei Stufen vor:
3G Teilnahme für Geimpfte, Genesene und Getestete (aktueller Schnelltest einer offiziellen Teststelle, nicht älter als 24 Stunden, bzw. PCR-Test, nicht älter als 48 Stunden).
2G Zugang nur für Geimpfte und Genesene.
2G+ Zugang nur für Geimpfte und Genesene mit aktuellem Test (siehe oben)
Der Immunisierungsstatus soll geprüft werden, dazu soll die CovPassCheck-App des Robert-Koch-Instituts verwendet werden. Daneben sind stichprobenartig die Personalien mit offiziellen Ausweisdokumenten abzugleichen. Sollten aufgrund der räumlichen Gegebenheiten keine Zulassungskontrollen erfolgen können, ist es notwendig, die Regelungen der Zugangsbeschränkungen auszuhängen und stichprobenartig zu kontrollieren. Aufgrund der Schultestungen gelten Schülerinnen und Schüler auch weiterhin als getestet. Bei Personen ab 16 Jahren ist ein entsprechender Schulausweis vorzulegen.
3G gilt für angestellte, selbstständige, ehrenamtliche und freiwillig Mitarbeitende auf der Platzanlage wie z. B. Platzwarte, Mitarbeitende im Kiosk o. ä. bei Sportveranstaltungen sowie durch das Bundesinfektionsschutzgesetz ab dem 25.11.2021 für alle weiteren Arbeiten und Tätigkeiten im Verein. Nicht-immunisierte Personen müssen während ihrer gesamten Tätigkeit einen medizinischen Mundschutz tragen. Für Mitarbeitende, die einen Immunisierungsnachweis vorlegen, reicht die einmalige Erfassung und Dokumentation des Immunisierungsstatus. Personen, die nicht immunisiert sind oder ihren Status nicht nachweisen wollen, müssen (täglich) einen Coronatest vorlegen, bevor sie ihre Tätigkeit aufnehmen. 3G gilt außerdem für Gremiensitzungen ohne gesellige Elemente wie z.B. Vorstandssitzungen oder Fortbildungen.
2G gilt für die Teilnehmenden und das Publikum beim Training und Wettkampf, sowie bei der außersportlichen Jugendarbeit. Hier fallen Schiedsrichterinnen und Schiedsrichter genauso wie Fußballerinnen und Fußballer unter die 2G-Regel. Ferner gilt 2G in Vereinsgaststätten. Ausgenommen von der 2G-Regelung sind a) Kinder- und Jugendliche bis einschließlich 15 Jahre sowie b) Personen, die ein ärztliches Attest vorlegen, aus dem hervorgeht, dass sie aktuell oder in den vergangenen sechs Wochen nicht gegen COVID-19 geimpft werden konnten, sofern diese über einen aktuellen Test verfügen.
2G+ gilt für gesellige Veranstaltungen wie z. B. Vereinsfeste. Für Veranstaltungen mit mehr als 100 Personen sind weiterhin Hygienekonzepte vorzuhalten. Neu ist, dass diese Hygienekonzepte zwingend auch Regelungen zur Zugangskontrolle und Überprüfung des Test- bzw. Immunisierungsstatus enthalten müssen.
24.11.2021 / Quelle: FLVW
FLVW – Meisterschaftssaison wird ohne Wertung beendet
Meisterschaftssaison im FLVW-Amateur- und Jugendfußball wird ohne Wertung beendet
Der Fußball- und Leichtathletik-Verband Westfalen (FLVW) wird die aktuelle Spielzeit 2020/21 ohne Wertung beenden. Dies betrifft sowohl die laufenden Meisterschaftswettbewerbe der Männer und Frauen inklusive des Ü-Bereichs und Futsal-Ligaspielbetriebs als auch die der Jugend. Darauf verständigten sich das FLVW-Präsidium und die spielleitenden Stellen des Verbands-Fußball-Ausschusses (VFA) und des Verbands-Jugend-Ausschusses (VJA). Die Vorsitzenden der 29 FLVW-Kreise bekräftigten am Samstag im Rahmen der turnusgemäß Ständigen Konferenz ebenfalls, sich dem Vorgehen des Verbandes anschließen zu wollen und entsprechende formale Schritte einzuleiten. Die Vorsitzenden der Kreis-Jugend-Ausschüsse (KJA) stimmten dem gemeinsamen Vorgehen am Sonntag in einer kurzfristig einberufenen virtuellen Konferenz des Jugendbeirats zu.
Da die für eine sportliche Wertung erforderliche Anzahl an Spielen nicht mehr erreicht werden kann, wird die Spielzeit annulliert. Das heißt, es gibt weder Meister noch Auf- und Absteiger. Gemäß der vor der Saison geänderten Spielordnung beziehungsweise Jugendspielordnung des Westdeutschen Fußballverbandes (WDFV) hätten mindestens 50 Prozent der Spiele einer Staffel ausgetragen werden müssen, um eine Wertung des Wettbewerbs zu erreichen.
“Spätestens jetzt ist der Zeitpunkt gekommen, an dem wir einen Schlussstrich ziehen müssen. Angesichts der bundesweiten Notbremsen-Regelung sowie weiter stark steigenden Infektions- und Inzidenzzahlen ist ein realistischer Zeitpunkt für die flächendeckende Wiederaufnahme des Spielbetriebes nicht absehbar. Nach einer Einzelbetrachtung der jeweiligen Staffeln ist es unter Berücksichtigung einer angemessenen Vorbereitungszeit auch rechnerisch nicht mehr möglich, die für eine Wertung erforderliche Anzahl an Partien zu erreichen”, erklärt der für den Amateurfußball verantwortliche FLVW-Vizepräsident Manfred Schnieders, der zusammen mit dem VFA die Staffeln der überkreislichen Spielklassen (Bezirksliga bis Oberliga Westfalen) einzeln ausgewertet hat.
Auch im Jugendfußball ist eine Saisonfortführung nach einer intensiven Einzelbetrachtung der Staffeln und unter Einbeziehung der pandemischen Lage nach Ansicht des Verbands-Jugend-Ausschusses (VJA) ausgeschlossen. “Wir hoffen zunächst auf einen einheitlichen Rahmen, der unseren Kindern und Jugendlichen zu Bewegung an der frischen Luft verhilft und einen geordneten Trainingsbetrieb ermöglicht”, legen Holger Bellinghoff (FLVW-Vizepräsident Jugend) und der VJA den Fokus auf die Gesundheit der jüngsten Mitglieder.
Präsident Gundolf Walaschewski sagt: “Uns und vor allem den Vereinen – das haben zahlreiche Gespräche und Nachrichten gezeigt – ist das vielzitierte Ende mit Schrecken weitaus lieber, als sich Woche für Woche vertrösten zu lassen und an den letzten Strohhalm einer Saisonfortführung zu klammern. Mir tut es vor allem für diejenigen Mannschaften leid, die gut in die Saison gestartet sind und womöglich auf einen Aufstieg gehofft hatten”.
Norbert Krevert, Vorsitzender des FLVW-Kreises Münster, ergänzt: “Wir haben in unserem Kreis vor der Saison die Staffelgrößen reduziert. Leider müssen wir feststellen, dass auch in diesen kleinen Staffeln eine Wertung der Spielzeit aussichtslos erscheint. Da wir die Saison nicht auf Biegen und Brechen durchdrücken möchten, werden wir uns dem Vorgehen des Verbandes anschließen”.
Noch offen ist die Entscheidung bei den Pokalwettbewerben der Männer (Krombacher Westfalenpokal) und Frauen auf FLVW-Ebene. Die Vertreterinnen und Vertreter der spielleitenden Stellen führen in den nächsten Tagen Gespräche mit allen beteiligten Vereinen. Ziel bleibt es, westfälische Teilnehmer für den DFB-Pokal der Frauen und Männer zu melden.
FLVW v. 19.04.2021
Saison 2020/21: Zu wenig Zeit für zu viele Spiele!
Angesichts der aktuellen Corona-Lage und der fortgeschrittenen Jahreszeit macht die Fortführung der Saison 2020/21 keinen Sinn mehr. Das bestätigt auch der FuPa-Zeitplan. Die Stimmen nach einem sofortigen Saisonabbruch werden lauter.
Insgeheim weiß es jeder Fußballer: Die Saison 2020/21 ist passé! Keimte im März noch einmal kurz ein bisschen Hoffnung auf, die Spielzeit fortsetzen zu können, mindestens 50 Prozent aller Spiele und eine Wertung mit Auf- und Absteigern zu erreichen, ist diese Option jetzt nach normalem Fußballverstand vom Tisch. Die Entwicklung der Pandemie über und nach Ostern hat gezeigt, dass aktuell nicht einmal an einen verlässlichen Trainingsbetrieb zu denken ist. Es steht weiter völlig in den Sternen - Inzidenzen hin, Lockdown her -, wann der Amateurfußball wieder in einen geregelten Trainings- und Spielbetrieb einsteigen kann.
Deshalb haben sich nun die ersten Trainer öffentlich zu Wort gemeldet, um dem "Trauerspiel" ein Ende zu bereiten. Sie fordern klare Ansagen vom Verband und kein Rumgeeiere mehr. Aufgrund der fortgeschrittenen Jahreszeit müsse es nun schnell den Saisonabbruch geben. Schließlich macht eine Saison keinen Sinn, in der man im September und Oktober 2020 sowie eventuell im Juni 2021 gespielt und 50 Prozent der Partien ausgetragen hat. Dabei stehen hinter dem Juni 2021 und den 50 Prozent weiterhin dicke Fragezeichen.
FuPa Ostwestfalen hatte in den vergangenen Monaten stets einen Zeitplan aufgestellt, wie es mit der Saison 2020/21 weitergehen könnte. Dieser lässt nun - Mitte April - eigentlich keine Spielräume mehr zu. Dennoch haben wir ihn erneut aktualisiert.
Möglicher Zeitplan für die Restsaison 2020/21 (Stand: 14. April 2021):
Zuletzt war dieser Zeitplan gemäß der Öffnungsschritte vier und fünf einfach fortgeschrieben worden. Dies ist angesichts der aktuellen Corona-Lage und der anstehenden Beschlüsse der Bundesregierung nicht mehr praktikabel.
bis 19. April: aktuell gültiger Lockdown mit Trainingsverbot für Erwachsene und stark eingeschränkten Trainingsmöglichkeiten für Kinder, die auch noch von Kreis zu Kreis sehr unterschiedlich gehandhabt werden.
bis 10. Mai: Laut Beschlussvorlage der Bundesregierung wird sich an der bestehenden Situation bis zum 10. Mai nichts ändern. Sofern die Inzidenzen über 100 liegen (und das tun sie aktuell in allen Kreisen bis auf Höxter), wird es eher weitere Verbote und Verschärfungen geben.
ab 10. Mai: theoretisch frühstmöglicher Re-Start des Trainingsbetriebes. Weitere Unterbrechungen durch neue Lockdowns oder neuerlich aufflammende Corona-Hotspots und -Erkrankungen sind hier nicht berücksichtigt.
ab 6. Juni: theoretisch frühstmöglicher Re-Start des Wettkampfbetriebs der Saison 2020/21. In diesem Fall blieben maximal vier Wochenenden, um die Spielzeit zu Ende zu bringen. Definitiv zu wenig Zeit für zu viele Spiele.
FuPa v. 14.04.2021
Am 26. März 2021 hat das Land Nordrhein-Westfalen die neue Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO) in der ab 29. März gültigen Fassung veröffentlicht...
Zeitgleich hat NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann in einer Pressekonferenz die wichtigsten Neuerungen erläutert.
Vom allgemeinen Verbot des Sportbetriebs in § 9 der CorSchVO gelten unverändert folgende Ausnahmen. Alle ungedeckten öffentlichen und vereinseigenen Sportanlagen können geöffnet werden. Auf diesen Sportanlagen können folgende Personenkonstellationen Sport betreiben:
I. Einzelpersonen und Personen aus ein bis zwei Haushalten (ohne Abstand)
Personen allein
Beliebig viele Personen aus einem Hausstand
Bei einem Inzidenzwert unter 100*: Bei Personen aus zwei verschiedenen Hausständen maximal 5 Personen insgesamt, Kinder unter 14 Jahren werden nicht mitgezählt.
Bei einem Inzidenzwert über 100* (an drei aufeinander folgenden Tagen): Bei Personen aus zwei verschiedenen Hausständen beliebig viele Personen aus dem einen, aber nur eine Person aus dem anderen Hausstand, Kinder unter 14 Jahren werden nicht mitgezählt.
* Relevant ist der Inzidenzwert im jeweiligen Kreis bzw. der kreisfreien Stadt. Bei Überschreitung eines Wertes von 100 an drei aufeinanderfolgenden Tagen greift die sogenannte „Notbremse“, die in § 16 der CoronaSchVO erläutert wird. Gemäß § 16a (2) können örtliche Ordnungsbehörden über die Verordnung hinausgehende zusätzlicher Schutzmaßnahmen (z. B. die Schließung von Sportanlagen) in Abstimmung mit dem Landesministerium vornehmen.
Die Anleitung eines Einzelsportlers durch eine Trainerin, einen Trainer oder eine Übungsleiterin, einen Übungsleiter ist möglich (z. B. Torwart-Einzeltraining).
II. Sport für Kinder in Gruppen
A) Solange der Inzidenzwert unter 100 liegt (s. o.):
Bis zu 20 Kinder im Alter bis einschließlich 14 Jahren können als Gruppe gemeinsam Sport-, Spiel und Bewegungsaktivitäten durchführen. Eine Gruppe kann durch maximal 2 Übungsleiter/Trainer/Aufsichtspersonen betreut werden.
B) Wenn der Inzidenzwert über 100 liegt (s. o.):
Bis zu 10 Kinder im Alter bis einschließlich 14 Jahren können als Gruppe gemeinsam Sport-, Spiel und Bewegungsaktivitäten durchführen. Eine Gruppe kann durch maximal 2 Übungsleiter/Trainer/Aufsichtspersonen betreut werden.
Neu ist: Für die Durchführung des o. g. Gruppensports für Kinder ist die einfache Nachverfolgbarkeit der teilnehmenden Kinder im Sinne der Coronaschutzverordnung (§ 4a (2), 6a) sicherzustellen! Das heißt: Name, Adresse, Telefonnummer und Zeitraum des Aufenthalts müssen vorliegen und vier Wochen lang nachvollziehbar sein.
Die Regeln für das Training von Kadersportlerinnen und Kadersportlern bestehen unverändert fort.
Die Richtlinien für den Sport sind in § 9 der aktuellen Coronaschutzverordnung zusammengefasst.
FLVW v. 29.03.2021
FLVW – Informationen zum Re-Start
Die allerwichtigsten Neuigkeiten, wie die Saison im westfälischen Amateurfußball wirklich weiter fortgeführt wird.
FAQ ZUR SAISONFORTSETZUNG UND CORONASCHUTZVERORDNUNG:
Allgemein. Erste Öffnungsschritte sorgen für Hoffnung und Perspektive im Jugend- und Amateurfußball. Der Fußball- und Leichtathletik-Verband Westfalen (FLVW) hat in Abstimmung mit seinen 29 FLVW-Kreisen die wichtigsten Fragen rund um die aktuelle Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO, gültig seit 08. März) und zu einer möglichen Saisonfortsetzung beantwortet.
Wann könnte ein Re-Start in der Meisterschaft erfolgen?
Entgegen jüngst veröffentlichter Medienberichte gibt es nach wie vor keinen fixen Re-Start-Termin für Meisterschaftsspiele im Fußball- und Leichtathletik-Verband Westfalen (FLVW). Stand jetzt sehen die geplanten Öffnungsschritte der Bundes- und Landesregierung vor, dass ab dem 5. April Kontaktsport im Freien – also auch Fußball – wieder möglich ist. Voraussetzung hierfür ist aber ein landesweiter Inzidenzwert zwischen 50 und 100. Bei höheren Werten können Kommunen und Landkreise Sportanlagen weiterhin geschlossen halten. Zudem berät die Bund-Länder-Konferenz am 22. März erneut und passt Lockerungsschritte und Verordnungen gegebenenfalls weiter an.
Zuletzt kursierte der 2. Mai als möglicher Re-Start-Termin durch die Medien.
Bei dem eben dargestellten, optimistischen Gedankenspiel würde der 2. Mai nach einer vierwöchigen Vorbereitungszeit einen ersten Termin für überkreisliche Meisterschaftsspiele darstellen können. Kreise können von dieser Berechnung abweichen. Ob und inwieweit dieser Termin aber tatsächlich zu halten ist, hängt ausschließlich von der politischen und pandemischen Verfügungslage ab.
Das heißt, dass Vereinen in jedem Fall eine vierwöchige Vorbereitungszeit gewährt wird?
Vertreterinnen und Vertreter des FLVW und der 29 FLVW-Kreise sind sich einig, dass den Vereinen nach der langen Zwangspause eine angemessene Zeit zum Training unter Wettkampfbedingungen – sprich: mit der gesamten Mannschaft und mit Kontakt – gewährt werden muss. Rund vier Wochen sind hierfür der vorgesehene Zeitraum. Sollte es die pandemische Verfügungslage zulassen, können hier zu Vorbereitungszwecken Freundschaftsspiele ausgetragen werden.
Die nach wie vor fehlende Planungssicherheit macht vielen Vereinen zu schaffen. Kann der FLVW die Saison nicht einfach abbrechen?
Nein. Auch dem Verband fällt es aufgrund der unsicheren pandemischen Lage und dem unvorhersehbaren Infektionsgeschehen schwer, langfristig zu planen. Ein vorzeitiger Saisonabbruch ist aber nicht möglich. Die Organisation des Spielbetriebs ist satzungsgemäße Kernaufgabe des FLVW, weswegen der Verband – soweit es möglich ist – den Spielbetrieb für seine Mitgliedsvereine anbieten muss und wird.
Aber ist ein Meisterschafts-Spielbetrieb überhaupt noch sinnvoll, wenn absehbar ist, dass 50 Prozent der Spiele einer Staffel zur Wertung nicht mehr zu schaffen sind?
Aufgrund der unterschiedlichen Staffelgrößen ist es auch im Mai in vielen Ligen noch möglich, in die Wertung zu kommen. Zum anderen können Vereine – sofern Zuschauer wieder zugelassen sind – Einnahmen durch die Spiele generieren, die dringend benötigt werden. Auch deshalb ist ein pauschaler Saisonabbruch nicht vorgesehen.
Kann der Verband die Spielzeit nicht verlängern, um die Saison in die Wertung zu bekommen?
Nein, das Spieljahr 2020/21 endet am 30. Juni. Aus verschiedenen Gründen ist eine Saisonverlängerung nicht möglich: Zum einen starten bereits am 05. Juli in Nordrhein-Westfalen die Sommerferien. Zum anderen haben die Vereine mit ihren Spielerinnen und Spielern Vereinbarungen oder Verträge geschlossen, die in der Regel bis zum 30. Juni gültig sind. In der Jugend ist außerdem der Altersklassenwechsel entscheidend, da nach dem Sommer nicht mehr dieselben Kinder und Jugendlichen in den Mannschaften spielen würden.
Fragen zur aktuellen Coronaschutzverordnung (seit 08. März 2021)
Nach der aktuellen Coronaschutzverordnung des Landes NRW dürfen 20 Kinder zusammen draußen trainieren. Heißt das, dass auch Fußball spielen möglich ist?
Wenn die Kommune den Sportplatz freigegeben hat, können bis zu 20 Kinder im Alter bis einschließlich 14 Jahren als Gruppe gemeinsam Sport-, Spiel- und Bewegungsaktivitäten (z. B. Fußballtraining) durchführen und dies auch ohne Abstand. Dabei kann die Gruppe durch maximal 2 Übungsleiter/Trainer/Aufsichtspersonen betreut werden.
Darüber hinaus dürfen Einzelsportler, 2 Personen (auch aus zwei unterschiedlichen Haushalten), beliebig viele Personen eines Hausstandes oder maximal 5 Personen aus 2 verschiedenen Hausständen aktuell ohne Abstand Sport treiben. Weitere Informationen hierzu auch unter FLVW.de.
Ist es möglich, dass zwei Kindergruppen oder auch zwei erwachsene Sportlerinnen bzw. Sportler gleichzeitig von einem Trainer betreut werden können?
Nein. Bei der in der Verordnung vorgegebenen Anzahl an Personen, die zu einer Gruppe gefasst werden, sind auch die Trainerinnen und Trainer bzw. Betreuerinnen und Betreuer inkludiert. Eine Mischung dieser Personen ist nicht möglich, da sich sonst z. B. die Kontakte des Trainers von 20 Kindern auf 40 Kinder erhöhen würden.
Welcher Inzidenzwert gilt denn jetzt eigentlich?
Der Inzidenzwert des Landes NRW bestimmt in einem 5-Stufenplan die generellen Möglichkeiten das Training durchzuführen. Wenn der Inzidenzwert aber die 100 in einer Kommune überschreitet, steht es der Kommune frei, Plätze zu sperren, sodass dort dann kein Training möglich ist – auch wenn der Inzidenzwert in ganz NRW im Durchschnitt unter 100 liegt.
Wie funktioniert die FLVW-CheckIn App?
Jede Vereinsvorsitzende und jeder Vereinsvorsitzende hat einen Aktivierungscode für die App bekommen. Dazu wurde bereits am 09. Oktober 2020 eine Mitteilung an das ePostfach der Vereine gesandt. Mit dem Aktivierungscode können sich Vereine registrieren. Danach kann die/der Vorsitzende die verschiedenen Sportstätten anlegen und jede Trainerin, jeder Trainer die Mannschaften, Sportlerinnen und Sportler sowie Trainings, Spiele oder Wettkämpfe eigenständig hinzufügen. Die in der App hinterlegten druckfertigen Plakate können dann im Eingangsbereich oder vor dem Vereinsgelände gut sichtbar aufgehängt werden und sich alle per QR-Code registrieren, bevor sie den Platz betreten. Alle Informationen finden Sie hier auf FLVW.de
FLVW v. 12.03.2021
FLVW: Geplanter Re-Start am 1. Mai-Wochenende!
Ähnlich wie die Bundesregierung hat der Fußball- und Leichtathletik-Verband Westfalen jetzt einen Zeitplan vorgelegt. So könnte die Saison 2020/21 zu Ende gebracht werden.
Nun ist die Katze aus dem Sack. Der FLVW möchte gerne am ersten Mai-Wochenende wieder in das Spielgeschehen einsteigen. Dies verriet FLVW-Vizepräsident Manfred Schnieders am Dienstagabend (09.03.) den Oberliga-Vereinen in einer Video-Konferenz. Demnach sollen alle Mannschaften und Vereine (Erwachsenen) ab dem 5. April mit dem Training beginnen. Nach einer vierwöchigen Vorbereitungszeit soll im Mai der Pflichtspielbetrieb der Erwachsenen starten. Somit blieben neun Wochenenden und drei Feiertage, um die Saison noch zu einer Wertung mit Auf- und Absteigern zu bringen. Soweit die Theorie, die der FLVW am Donnerstag (11.3.) auch mit allen Kreisvorsitzenden in einer Video-Schalte erörtern wird.
Ob dann wirklich dieser Zeitplan eingehalten werden kann, hängt von vielen Faktoren ab:
1.) Die Corona-Schutzverordnung des Landes NRW schreibt vor, dass in der Öffnungsstufe 5 (da befinden wir uns ab dem 5. April) Kontaktsport draußen ohne Tests möglich ist. Allerdings mit der Einschränkung, dass der Inzidenzwert im jeweiligen Kreis unter 100 liegt. Sollte er indes über 100 steigen, würde der Kreis und auch der Fußball wieder in den Lockdown müssen. Es gäbe keinen Spielbetrieb und kein Training.
Da so ein Lockdown mindestens 14 Tage dauern würde, wären auch die Möglichkeiten für Meisterschaftsspiele in der verbleibenden Zeit drastisch eingeschränkt. 14 Tage Verzögerung wären für die großen Ligen (z.B. Oberliga und 18er-Staffeln) bereits der Knockout, da dort in den zwei Monaten im besten Fall noch neun Partien, im schlechtesten Fall 14 Begegnungen ausgetragen werden müssten. Etwas besser sähe es in den kleineren Ligen aus, die durchschnittlich noch sieben oder acht Spiele im Kalender stehen haben.
2.) Der FLVW hat bereits angekündigt, dass man auf solche Entwicklungen bei dem knappen Zeitplan keine Rücksicht nehmen könne. "Das ist dann eben so", sagte Manfred Schnieders im Gespräch mit FuPa Ostwestfalen: "Damit müssen alle leben!" Soll heißen: Mannschaften aus betroffenen Kreisen hätten im Falle eines Lockdowns oder von Corona-Erkrankungen in der eigenen Mannschaft schlicht und ergreifend: Pech. Der Liga-Betrieb könne nicht aussetzen und auf eine Besserung im jeweiligen Kreis oder in einem Team warten. Dies, so Schnieders, sei zwar nicht fair und auch nachteilig im Wettbewerb, ließe sich unter diesen Umständen aber nicht ändern.
3.) Die Kreisvorsitzenden werden bei einem Punkt am Donnerstag genau nachhaken. Wie verhält es sich mit Spielern, die aus unterschiedlichen Kreisen in einer Mannschaft spielen, wenn in den Kreisen unterschiedliche Corona-Regeln gelten? Beispiel (fiktiv): Bei der SpVg. Steinhagen (Kreis Gütersloh) spielen acht Akteure aus dem Kreis Bielefeld. In Bielefeld liegt die Inzidenz über 100, im Kreis Gütersloh unter 100. Die SpVg. Steinhagen dürfte weiter trainieren und spielen. Doch was ist mit den acht Spielern aus Bielefeld, die bei der Inzidenz in einem Lockdown-Gebiet wohnen?
Unter anderem diese Fragen sowie weitere Feinheiten werden in den kommenden Tagen und Wochen geklärt. Nächster Fixpunkt ist der anstehende Corona-Gipfel der Bundesregierung am 22. März. Zu dem Zeitpunkt ist auch schon erkennbar, ob die jetzt durchgeführten Lockerungen Auswirkungen auf die Inzidenzwerte hatten.
4.) Zwei Dinge stehen aber in Stein gemeißelt:
a) Der FLVW wird auf keinen Fall die Saison über den 30. Juni hinaus verlängern. Manfred Schnieders begründet: „Da wäre zum einen die Vertragssituation. Verträge von Vertragsspieler laufen bis zum 30. Juni. Spielen diese Akteure auch noch im Juli für ihren Club, verlängert sich die Laufzeit automatisch.“ Außerdem soll die neue Spielzeit im August 2021 starten. Schnieders will den Vereinen in der Zwischenzeit eine Pause einräumen: „Wir setzen doch nicht die neue Saison gleich in den Sand, weil wir die alte unbedingt retten wollen, aber gar nicht wissen, ob wir das am Ende auch schaffen.“
b) Der FLVW wird die Saison 2020/21 nicht frühzeitig abbrechen. Er wird alles daran setzen, sie durchzuführen. Klappt es am Ende nicht, ist er dennoch seiner Aufgabe nachgekommen und gegen etwaige Klagen abgesichert.
FuPa.net v. 10.03.2021
Lockerungen im Lockdown: Was jetzt im Sport gilt
Bundeskanzlerin Angela Merkel sowie die Regierungschefinnen und -chefs der Länder haben bei ihrer Videokonferenz am Mittwoch, 03. März 2021, eine schrittweise Lockerung des Lockdowns in der Covid-19-Pandemie verkündet ...
Unter anderem ist eine Öffnung für den Sport, abhängig von der aktuellen Infektionslage, angedacht.
Das Land NRW hat die Vorgaben der Bund-Länder-Konferenz vom 03. März in Form der Neufassung der CoronaSchVO vom 05.03. umgesetzt. Für den Freiluftsport bedeutet das ab dem 08. März 2021:
- Einzelsportler, 2 Personen (auch aus zwei unterschiedlichen Haushalten), beliebig viele Personen eines Hausstandes oder maximal 5 Personen aus 2 verschiedenen Hausständen dürfen ohne Abstand Sport treiben.
- Das Training eines Einzelsportlers/ einer Einzelsportlerin durch eine*n Trainer*in/ Übungsleiter*in (z.B. Torwart-Training oder leichtathletisches Einzeltraining) ist möglich.
- Bis zu 20 Kinder im Alter bis einschließlich 14 Jahren dürfen als Gruppe gemeinsam Sport treiben. Diese Gruppe darf zusätzlich von max. 2 Übungsleiter*innen/ Trainer*innen/ Aufsichtspersonen betreut werden.
- Zwischen diesen Personen/Gruppen, die gleichzeitig auf einer Sportanlage Sport treiben, ist zwingend dauerhaft ein Mindestabstand von 5 Metern einzuhalten.
- Der Profisport bzw. das Training von Kaderathleten bleibt unverändert. Lediglich das Training von verbandszertifizierten NLZs wird auf die Altersklassen U15 bis U19 beschränkt.
Die Verantwortung für die Regeleinhaltung liegt beim Verein (auf vereinseigenen Anlagen) bzw. bei der Kommune (auf kommunalen Anlagen). Die Rückverfolgbarkeit ist in § 4a nicht zwingend für den Sport vorgeschrieben. Sollte ein Kindertraining jedoch stattfinden, so wird dringend eine datenschutzkonforme Dokumentation empfohlen.
Zuständig für die Öffnung der Sportanlagen sind die örtlichen Ordnungsbehörden (§ 17). Die beim Re-Start 2020 erprobten Hygienekonzepte der Vereine sollten hierbei notwenige Hilfestellung und Orientierung geben.
FLVW-Hinweise zu verantwortungsvollem Verhalten und Probetraining:
Der FLVW weist zusammen mit dem Landessportbund NRW daraufhin, dass weiterhin größte Vorsicht bei der Ausübung der sportlichen Betätigung geboten ist. Eine falsche Ausnutzung und Umsetzung könnte sich schädlich auf den weiteren Öffnungsprozess für den Sport auswirken. Verantwortungsbewusstsein und Disziplin sind wichtige Faktoren, um den weiteren Öffnungsprozess als zuverlässiger Partner sportpolitisch nicht zu gefährden. Daher ist es zum gegenwärtigen Zeitpunkt auch kontraproduktiv, für Probetrainings zu werben und durchzuführen (im Rahmen rechtlicher Möglichkeiten).
Es ist daher auch eine moralische Verpflichtung innerhalb der Vereinslandschaft, im Zuge dieser ersten Öffnungsschritte und der Wiederaufnahme des Trainingsbetriebes auf Probetrainings zu verzichten.
Verbands-Fußball- und Verbands-Jugend-Ausschuss weisen deshalb darauf hin, dass aufgrund der aktuellen Situation (Infektionsgeschehen, Gesundheitsschutz, unterschiedliche Rahmenbedingungen auf Grundlage der Coronaschutzverordnung des Landes NRW und weiterer regionaler/örtlicher Vorgaben) vorerst bis 30.04.2021 die Teilnahme von Spielern/innen am Probetraining zu unterlassen ist. Die Vereine werden angehalten, weder Einladungen zum Probetraining auszusprechen, noch Trainingsfreigaben zu erteilen.
An die Eltern wird ausdrücklich appelliert, verantwortungsbewusst mit der Situation umzugehen. Die Wiederaufnahme des Trainingsbetriebes im eigenen Verein für alle Kinder und Jugendlichen hat Priorität.
Die Coronaschutzverordnung gilt ab dem 08.03. und bis zum 28.03.2021. Am 22.03. prüft die Landesregierung, ob weitere Öffnungen im Sinne des 5-Punkte-Plans der Bundesregierung möglich sind. Dies würde auch den Erwachsenensport betreffen.
Weitere Informationen gibt es auf der Homepage des Landessportbundes NRW.
FLVW v. 06.03.2021
Bis mindestens 31. März weiterhin kein Spielbetrieb im FLVW
Der Fußball-Spielbetrieb in den Amateur- und Jugendklassen des Fußball- und Leichtathletik-Verbandes Westfalen (FLVW) wird frühestens am 1. April wieder starten...
Darauf einigten sich die spielleitenden Stellen des Verbandes und der Kreise in dieser Woche. Grundlage für die Entscheidung ist die aktuelle Verfügungslage sowie ein angemessener Zeitraum zur Vorbereitung der Mannschaften.
Bis mindestens zum 14. Februar sind laut der aktuellen Coronaschutzverordnung weder Trainings- noch Spielbetrieb zulässig. Darüber hinaus rechnen die Verbands- und Kreisfunktionäre nicht damit, dass bereits im März wieder Fußball im Wettkampfbetrieb möglich ist. „Bestenfalls erfolgt dann eine stufenweise Rückkehr auf die Plätze, der zumindest den Trainingsbetrieb ermöglicht“, hofft Manfred Schnieders auf Lockerungen für den Sport im Frühjahr. Eine Garantie für den vorgelegten Zeitplan gäbe es allerdings nicht, räumt der Vizepräsident Amateurfußball ein.
„Wir können weiterhin nur ‚auf Sicht fahren‘ und müssen darauf hoffen, dass die Inzidenzwerte sinken und Lockerungen für den Breitensport beschlossen werden“, ergänzt Reinhold Spohn, der dem Verbands-Fußball-Ausschuss (VFA) vorsitzt.
Keine Turniere und ähnliche Sportveranstaltungen
Auch der Verbands-Jugend-Ausschuss (VJA) hält einen früheren Re-Start-Termin für ausgeschlossen und setzt alle Meisterschafts- und Pokalspiele bis mindestens zum 31. März ab. Darüber hinaus einigten sich der Verband und die 29 FLVW-Kreise, bis mindestens zum 30. Juni keine Turniere oder ähnliche Sportveranstaltungen zu genehmigen. „Seit März 2020 lässt die Coronaschutzverordnung derartige Veranstaltungen mit vielen Menschen nicht zu – trotz zwischenzeitlicher Lockerungen. Auch in diesem Jahr werden wir leider auf Pfingstturniere oder ähnliches verzichten müssen“, bedauert Holger Bellinghoff (Vizepräsident Jugend).
In den kommenden Wochen werden der FLVW und die Kreise den Kontakt zu den Vereinen per Videokonferenz intensivieren. Zudem wird es verschiedene virtuelle Dialog-Formate geben, bei denen Vereine und Verband in den Austausch treten können.
Bis dahin hat der FLVW die Antworten auf die wichtigsten Fragen (FAQ) zur aktuellen Saison zusammengestellt:
Kann der FLVW die Saison 2020/21 nicht einfach abbrechen?
Nein. Eine der satzungsgemäßen Hauptaufgaben des FLVW ist es, den Spielbetrieb anzubieten. Würde der FLVW bereits jetzt die Saison abbrechen, obwohl der Wettkampfbetrieb zum Beispiel im Frühjahr wieder möglich ist, wäre der Verband rechtlich angreifbar. Zudem würde der FLVW den Mannschaften, die Aussicht auf einen Aufstieg haben, diese Chance verwehren.
Ist es realistisch, in allen Spielklassen mindestens 50 Prozent der Spiele zu absolvieren, um eine Wertung in der jeweiligen Staffel zu erzielen?
Nach aktuellem Stand: Ja. Voraussetzung ist, dass der Wettkampfbetrieb im Frühjahr wieder aufgenommen werden kann. Bis zum 30. Juni können Meisterschaftsspiele absolviert werden, dann endet die Saison.
Was ist mit dem Krombacher Westfalenpokal und den Kreispokal-Wettbewerben?
Die Pokalwettbewerbe auf Kreis- und Verbandsebene sollen nach Möglichkeit regulär abgeschlossen werden. Wie die entsprechenden Runden terminiert werden, hängt vom Zeitpunkt des Re-Starts ab.
FLVW v. 30.01.2021
Saison 2020/21: So könnte es jetzt weitergehen!
Nach dem neuerlichen Lockdown-Beschluss der Bundesregierung schmilzt die Zeit für die restliche Fußball-Saison dahin. Hier ein möglicher Zeitplan.
"Der Verband hat den Auftrag, die Saison durchzuführen!" sagte Manfred Schnieders (FLVW-Vizepräsident) zuletzt. Dieses Vorhaben wird nach dem erneut verlängerten Lockdown der Bundesregierung wieder ein bisschen schwieriger. Zwar verbleiben bis zum definitiven Saisonende am 30. Juni 2021 noch fünf Monate, doch die sind schnell verstrichen. FuPa Ostwestfalen hat aktuell einen Zeitplan aufgestellt, wie diese fünf Monate verlaufen könnten. Als Annahme ist vorausgesetzt, dass der Lockdown tatsächlich am 31. Januar endet. Sollte dieser nochmals verlängert werden, verschieben sich die angenommenen Punkte, um eben die Zeit der Verlängerung nach hinten.
Möglicher Zeitplan für die Restsaison 2020/21 (Stand: 6. Januar 2021):
- Bis Ende Januar: Lockdown
- Februar: Schrittweise Öffnungen von KiTas und Schulen
- März (1. Hälfte): Aufnahme des Trainingsbetriebs in 2er-Gruppen
- März (2. Hälfte): Aufnahme des Trainingsbetriebs in Kleingruppen
- April (1. Hälfte): Aufnahme des normalen Trainingsbetriebs - ohne Einschränkungen
- April (2. Hälfte): Re-Start des Wettkampfbetriebs der Saison 2020/21
In diesem Fall blieben etwa 10 bis 12 Wochenenden, um die Spielzeit fortzuführen. Weitere Unterbrechungen durch das Wetter, neue Lockdowns oder neuerlich aufflammende Corona-Hotspots und -Erkrankungen sind hier noch nicht berücksichtigt.
FuPa.net vom 06.01.2021
Der Fußball- und Leichtathletik-Verband Westfalen (FLVW) schickt seine Vereine vorzeitig in die Winterpause...
„Nach den jüngsten Einschätzungen der Bundes- und Landesregierung ist nicht realistisch zu erwarten, dass der Spielbetrieb im Amateur- und Jugendbereich noch in diesem Jahr wieder zugelassen wird. Wir haben uns deshalb entschlossen, im Dezember keine Spiele anzusetzen“, betonen der VFA-Vorsitzende Reinhold Spohn und der für den Jugendfußball verantwortliche Vizepräsident Holger Bellinghoff. Wann die Saison fortgesetzt wird, hängt maßgeblich vom Infektionsgeschehen und den politischen Entscheidungen ab. Manfred Schnieders: „Denkbar ist eine verkürzte Winterpause und ein früherer Re-Start im Januar“, beschäftigen sich der FLVW-Vizepräsident Amateurfußball, der VFA und die Verantwortlichen im Jugendbereich bereits mit Anpassungen des Rahmenterminkalenders. Unverändert gilt, dass man den Vereinen eine mindestens zweiwöchige Vorbereitungszeit einräumen wird.
Präsident Gundolf Walaschewski begrüßt die gemeinsam getroffene Entscheidung: „Es ist dringend geboten, einerseits den Vereinen Planungssicherheit zu geben und andererseits der Gesellschaft zu signalisieren, dass wir den Vorgaben der Politik unbedingt folgen werden und nicht ständig um privilegierte Regelungen für den Fußball nachsuchen.“
flvw v. 18.11.2020
Vier Szenarien wie es weiter gehen könnte
Nach den jüngsten Beschlüssen der Bundes- und Landesregierung im Rahmen des Infektionsschutzes stellt der Fußball- und Leichtathletik-Verband Westfalen (FLVW) den Spielbetrieb in allen kreislichen und überkreislichen Jugend- und Amateurspielklassen vorerst ein.
Betroffen von den Maßnahmen natürlich auch der Kreis Lippe und nicht nur die Vereine fragen sich, wie es Ende November weiter gehen könnte. Dazu dürften viele Optionen auf dem Tisch liegen. Gedanken darüber macht sich natürlich auch der Kreisvorsitzende Werner Fritzensmeier: „Natürlich hat uns die komplette Einstellung des Spielbetriebs etwas überrascht, zumal kein großes Infektionsgeschehen bei den Klubs in der Vergangenheit festzustellen war. Die Probleme dürften da eher außerhalb des Platzes liegen. Aber wir müssen natürlich der Verordnung des Verbandes folgen. Wie es dann mit den Serien weiter gehen könnte, das werden wir wohl in der kommenden Woche per Videokonferenz im Fußball-Ausschuss besprechen, denn es ist wichtig, dass die Vereine Klarheit haben, wie und wann es weiter gehen könnte. Ich persönlich glaube allerdings nicht, dass der Spielbetrieb Anfang Dezember einfach so wieder aufgenommen werden kann, zumal ja zurzeit auch nicht trainiert werden darf“, so der Kreisvorsitzender, der dazu tendiert erst mal alle geplanten Partien in 2020 abzusagen. Dies hat beispielsweise der Kreis Höxer schon getan. „Wir müssen halt abwarten, wie sich die Infektionszahlen entwickeln. Für einen Abbruch der Serie ist es natürlich noch zu früh“, so Fritzensmeier weiter.
Wie es in der Saison 2020/2021 weiter gehen könnte, dafür liegen mehrere Möglichkeiten auf dem Tisch. Hier einige Optionen:
Möglichkeit 1: Die Serie, wenn es die Pandemie erlaubt, geht ab Dezember weiter. Die Winterpause würde verkürzt. Allerdings ist dann auch damit zu rechnen, dass viele Partien witterungsbedingt ausfallen werden. Ob diese Option viel bringen würde, ist fraglich.
Möglichkeit 2: Die Serie, wenn es die Pandemie erlaubt, könnte gerade in den Kreisligen, schon Anfang Februar wieder starten. Der Spielplan würde angepasst. Dann würden natürlich ein enger Spielplan auf die Protagonisten warten.
Möglichkeit 3: Zumindest die Hälfte der angesetzten Partien in einer Liga muss gespielt werden. Unabhängig davon wie viele Spiele ein Team letztendlich in der Saison gespielt hat. So könnten wieder, wie schon in der vergangenen Serie, per Quotientenregel Aufsteiger und Meister ermittelt werden. Die Ligen würden dann aber noch voller werden, weil es nach dieser Reglung ja keine Absteiger geben darf.
Möglichkeit 4: Die Saison wird abgebrochen, hat quasi nie stattgefunden und so würde für die Serie 2021/2022 alles beim Alten in den Ligen bleiben.
NewsGo.de v. 07.11.2020
Corona Schutzverordnung in Bezug auf den Sport
Ab Montag, den 02.11.2020, gelten für den Sportbetrieb zunächst bis Ende November die folgenden Regeln: (3) Wettbewerbe in Profiligen, Wettbewerbe im Berufsreitsport und Pferderennen sowie andere berufsmäßige Sportausübung sind zulässig, soweit die Vereine beziehungsweise die Lizenzspielerabteilungen der Vereine sich neben der Erfüllung ihrer arbeitsschutzrechtlichen Hygiene- und Schutzpflichten auch verantwortlich für die Reduzierung von Infektionsrisiken im Sinne des Infektionsschutzgesetzes zeigen und die für die Ausrichtung der Wettbewerbe verantwortlichen Stellen den nach § 17 Absatz 1 zuständigen Behörden vor Durchführung der Wettbewerbe geeignete Infektionsschutzkonzepte vorlegen. Zuschauer dürfen bei den Wettbewerben bis zum 30. November 2020 nicht zugelassen werden.
(4) Ausgenommen von Absatz 1 und damit unter Beachtung der allgemeinen Regeln dieser Verordnung und anderer Rechtsvorschriften (Arbeitsschutzrecht und so weiter) zulässig sind der Sportunterricht (einschließlich Schwimmunterricht) der Schulen und die Vorbereitung auf oder die Durchführung von schulischen Prüfungen, sportpraktische Übungen im Rahmen von
Studiengängen, das Training an den nordrhein-westfälischen Bundesstützpunkten und Landesleistungsstützpunkten sowie das Training von Berufssportlern auf und in den von ihrem Arbeitgeber bereitgestellten Trainingseinrichtungen.
(5) Abweichend von Absatz 1 Satz 2 ist das Bewegen von Pferden aus Tierschutzgründen auch in geschlossenen Räumen zulässig.
Die Unterbrechung gilt ab Donnerstag (29.10.2020) und vorerst bis zum Ende der Gültigkeitsdauer der neuen Coronaschutzverordnung. Betroffen sind davon alle Meisterschafts- und Pokalspiele sowie Freundschaftsspiele. Zudem empfiehlt der FLVW, den Trainingsbetrieb ebenfalls sofort einzustellen. „Im Vordergrund stehen jetzt die Gesundheit, die Vermeidung von Kontakten sowie die Unterbrechung von Infektionsketten. Wie im Frühjahr möchte und wird der Fußball seinen Beitrag zur Eindämmung der Pandemie leisten“, bekräftigten die FLVW-Funktionsträgerinnen und -träger unisono.
Stadt Oerlinghausen schließt alle Sporthallen
Ab sofot sind aufgrund der steigenden Infektionszahlen die Lipperreiher Sporthalle sowie auch die Südstadt-Turnhalle gesperrt. Alle Indoor-Sportveranstaltungen fallen somit bis auf weiteres aus!
fw / 27.10.2020
Maskenpflicht auf lippischen Sportplätzen
Auf Grund steigender Infektionszahlen hat der Kreis Lippe eine Allgemeinverfügung erlassen. Darin ist u.a. geregelt, dass Zuschauer von Sportveranstaltungen eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen müssen. Diese Regelung gilt für den Innen- und Außenbereich und während des gesamten Aufenthalts auf der Sportanlage. Auch wenn ein Abstand von 1,5 Metern oder mehr gegeben ist, ist die Mund-Nasen-Bedeckung durchgängig zu tragen. Auch aktive Sportler müssen auf dem Weg zur Kabine und zu den Sportplätzen einen Mund-Nasenschutz tragen.
fw / 16.10.2020
Sportbetrieb läuft wieder an!
Endlich geht es auch für alle Sportler und Sportlerinnen in der Halle wieder los. Nach den Sommerferien möchte der TuS wieder sein umfangreiches Angebot in allen Bereichen anbieten. Wieder mit dabei ist auch das beliebte ZUMBA-Workout - was wie gewohnt freitags in der Zeit von 19:15 - 20:15 Uhr in der Lipperreiher Sporthalle angeboten wird. Damit ab dem 12.08.2020 alle wieder Spaß am Sport haben, sind allerdings einige Hygieneregeln zu beachten.
Hygiene-Regeln Lipperreiher Sporthalle
(Geplanter Start der Sportangebote ab dem 12.08.2020)
1. Der Zutritt zur Sportanlage ist nur mit Mund-Nase-Schutz und unter Wahrung der Abstandsregeln erlaubt. Die Eingangstür wird durch den jeweiligen Übungsleiter geöffnet. Sie bleibt ansonsten während der Übungsstunde geschlossen.
2. Es dürfen sich maximal 27 Personen in der Sporthalle aufhalten.
3. Während des Sports kann auf den Mund-Nase-Schutz verzichtet werden. Auf die Abstandsregel ist weiter zu achten.
4. Die Hände werden vor und nach dem Training mit Desinfektionsmittel gereinigt. Desinfektionsmittel werden jeweils zur Verfügung gestellt.
5. Toiletten werden maximal für Notfälle zur Verfügung gestellt, vor Benutzung sollte diese desinfiziert werden.
6. Trainer, Übungsleiter und Teilnehmer reisen getrennt an, auf Fahrgemeinschaften wird verzichtet.
7. Jeder Teilnehmer bringt seine eigenen Getränke und Handtücher (möglichst Duschhandtücher) mit sowie, wenn möglich, eigene Gymnastikmatte.
8. Bitte, wenn möglich, gleich in Sportkleidung kommen. Umkleiden und Duschen dürfen unter Wahrung des Mindestabstandes genutzt werden.
9. Eltern, die Ihre Kinder bringen, bleiben außerhalb der Sporthalle und achten ebenfalls auf Abstandsregeln und Hygienevorschriften (z.B. Nies- und Hustenetikette).
10. Es werden Anwesenheitslisten geführt, um mögliche Infektionsketten zurückverfolgen zu können. Diese werden vier Wochen nachgehalten.
Kinderturnen
1. Teilnahme nur nach vorheriger Anmeldung unter kinderturnen.tuslipperreihe@gmx.de möglich.
2. Die Anmeldung gilt dann verbindlich bis zunächst zu den Weihnachtsferien. Ein Tausch ist nicht möglich.
3. Pro Kind ist maximal eine Begleitperson erlaubt.
Jeder Teilnehmer muss folgende Voraussetzungen erfüllen:
• Es bestehen keine gesundheitlichen Einschränkungen oder Krankheitssymptome, es bestand für mindestens zwei Wochen kein Kontakt zu einer infizierten Person.
• Vor und nach dem Training muss ein Mund-Nase-Schutz getragen werden.
• Ich desinfiziere mir vor und nach dem Training die Hände.
Sollte sich an den gegebenen Vorschriften etwas ändern, werden die o.g. Maßnahmen entsprechend angepasst.
Der Vorstand / 31.07.2020
Liebe Vereinsmitglieder,
seit mehr als zwei Monaten liegt unser Vereinssport brach und wir alle wollen so schnell als möglich unseren Sport wieder aufnehmen.
Aber es gibt viel zu beachten, in unser aller Interesse und Gesundheit.
Abläufe müssen geplant und geprüft, Auflagen erfüllt werden und das braucht seine Zeit. Auch unsere Trainer und Übungsleiter müssen sich auf die veränderte Situation einstellen, weil Training mit Covid-19 anders stattfinden muss als vorher.
Die Entscheidung ist uns nicht leicht gefallen, aber wir werden (Stand 19.05.2020) erst nach den Sommerferien unseren Sportbetrieb wieder aufnehmen können.
Bitte habt Verständnis und bleibt gesund.
Der Vorstand / 19.05.2020
Der Vorstand des TuS informiert zum Umgang mit den Folgen der Corona Pandemie:
Liebe Sportlerinnen und Sportler des TuS Lipperreihe,
am Freitagnachmittag (13.03.2020) haben wir vom Vorstand des TuS Lipperreihe aufgrund der allgemeinen Informationen und des Statements des NRW-Ministerpräsidenten Armin Laschet kurzfristig entschieden, alle Sportveranstaltungen des Vereins ab sofort abzusagen. Damit ruht der gesamte Sportbetrieb des Vereins.
Wir haben diese Entscheidung in Verantwortung für die Sportlerinnen und Sportler, ihre Familien und das weitere soziale Umfeld in Lipperreihe getroffen. Ziel dieser Maßnahme ist, die Verlangsamung der Ausbreitung des Virus durch Einschränkung der physischen Kontakte. Inzwischen ist unsere Entscheidung durch weitere durch die Landesregierung angeordnete Einschränkungen des öffentlichen Lebens quasi überholt worden.
In Anlehnung an die Entscheidungen der Landesregierung zu Schulschließungen haben wir auch den Zeitraum bis zum 19.04.2020 (= Ende der Oster-Schulferien) fixiert, werden aber in Anlehnung an übergeordnete Entscheidungen das Ende des Ruhens des Sportbetriebes anpassen (müssen).
Wir hatten vorgesehen eine Mitgliederversammlung am 8. Mai durchzuführen. Ob sich dieser Termin halten lässt, ist zur Zeit sehr fraglich; wir werden kein erhöhtes Risiko eingehen.
Wir bitten euch (weil physische Kontakte eingeschränkt werden): Nutzt andere Kommunikationskanäle wie Telefon, soziale Netze oder einfach den Blick und fernen Gruß ‚über den Zaun‘, damit sich möglichst niemand allein gelassen fühlt.
Es ist eine schwierige Zeit, die da vor uns liegt, aber sie bietet auch die Chance für neue Erkenntnisse.
Für den Vorstand des TuS Lipperreihe
Horst Süvern / 15.03.2020